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Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter

Insolvenzversicherung (Konkursversicherung) für Reiseveranstalter

Im Preis unserer Reisen (Aufenthalte) ist die Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter enthalten, die für alle Reisebüros gemäß Gesetz Nr. 281/2001 GBl. pflichtig ist.

Was ist Insolvenz (Konkurs) der Reiseveranstalter?

Die Insolvenz ist ein Zustand, wenn ein Reisebüro mehr Finanzmittel ausgegeben hat, als sein Gewinn ist, und nicht mehr fähig ist, seinen Lieferanten für Leistungen zu zahlen, die es für seine Kunden bestellt hat. Erhält das Reisebüro keine notwendigen Finanzmittel für seine weitere Tätigkeit, muss es den Konkurs bekannt geben (macht Bankrott).

Warum ist es wichtig, dass die Reisebüros gegen Insolvenz versichert werden?

Diese Haftpflichtversicherung ist eineGarantie der Sicherheit und Gefahrlosigkeit von den Ihrerseits aufgewendeten Finazmitteln für den Urlaub. Wird das Reisebüro gezwungen sein, Bankrott bekannt zu geben, d. h. es macht Bankrott, wobei Sie ihm für die Reise (den Aufenthalt) bereits bezahlt haben, verlieren Sie Ihr Geld nicht.

Dem Kunden (Ihnen) entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung, wenn das Reisebüro bei Insolvenz (Bankrott):

  1. dem Kunden (Ihnen), auf den sich der Reisevertrag bezieht, keine Beförderung vom Aufenthaltsort im Ausland an den Ort der vorgesehenen Reisebeendigung oder in die Slowakische Republik leistet, wenn diese Beförderung ein Bestandteil der Reise ist,
  2. dem Kunden den gezahlten Vorschuss oder den Preis für die Reise nicht zurückerstattet, wenn die Reise nicht stattgefunden hat
  3. dem Kunden den Unterschied zwischen dem bezahlten Preis für die Reise und dem Preis der teilweise geleisteten Reise nicht zurückerstattet, wenn die Reise nur teilweise stattgefunden hat.
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